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16.04.2026 - Kosmetik

Stoffverbote und der Einfluss auf den Sicherheitsbericht von Kosmetika

Stoffverbote und der Einfluss auf den Sicherheitsbericht von Kosmetika

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist für jedes kosmetische Produkt die Erstellung eines Sicherheitsberichts verpflichtend. Wichtig hierbei ist, dass dieser Bericht laufend aktualisiert wird und bei Änderungen der Vorgaben angepasst wird. Eine Anpassung ist meist dann notwendig, wenn Stoffe verboten oder eingeschränkt werden.

Das Verbot oder die Einschränkung von Stoffen durch die Festlegung von Höchstmengen kann hierbei auf zwei Wegen erfolgen:

Option 1: durch eine direkte Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Option 2: über eine Änderung im Chemikalienrecht 

Aktuell gibt es im Hinblick auf eine Revision und Überarbeitung des Kosmetikrechts Überlegungen, auch bei Option 2 entsprechende Übergangsfristen zu verwenden. Dadurch hätten die Hersteller mehr Zeit, die entsprechende Neuregulierung umzusetzen.

Zudem gibt es Überlegungen, den SCCS als solchen aufzulösen bzw. in die entsprechenden Strukturen der ECHA (European Chemicals Agency) zu integrieren.

Wir halten Sie über alle regulatorischen Änderungen auf dem Laufenden. Melden Sie sich jederzeit bei Fragen bei uns!

 

Quellen: