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03.11.2025 - Lebensmittel
Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) über Betrug mit Zimtprodukten in der EU – Zusammenfassung
Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) über Betrug mit Zimtprodukten in der EU – Zusammenfassung
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Union führte eine umfassende Untersuchung zur Integrität von Zimtprodukten auf dem EU-Markt durch. Ziel der Studie war es, zu überprüfen, inwieweit hochwertiger Ceylon-Zimt (Cinnamomum verum) möglicherweise durch preisgünstigeren Cassia-Zimt (Cinnamomum cassia) ersetzt wird. Solche Substitutionen stellen nicht nur wirtschaftlichen Betrug dar, sondern können auch gesundheitliche Risiken bergen.
Methodik:
Die Studie nutzte verschiedene Screening-Methoden zur Analyse von Zimtproben aus dem Handel. Dazu gehörten chemische Analysen zur Bestimmung von Schadstoffen sowie molekulare Tests zur Identifikation von DNA-Material, um die botanische Authentizität der Proben zu prüfen.
Ergebnisse:
Die Untersuchung ergab, dass ein signifikanter Anteil der untersuchten Proben entweder nicht konform mit den EU-Vorschriften war oder verdächtige Merkmale aufwies. Die Hauptprobleme waren:
Hohe Blei-Werte: Einige Proben wiesen Bleikonzentrationen auf, die gesundheitliche Risiken darstellen können.
Hohe Kampferwerte: Überhöhte Kampferwerte wurden festgestellt, was auf den Einsatz von Cassia-Zimt oder anderen Verunreinigungen hinweist, da Ceylon-Zimt typischerweise deutlich geringere Kampfergehalte aufweist.
Vorhandensein von Nicht-Zimt-DNA: Molekulare Analysen zeigten in einigen Proben das Vorhandensein von DNA, die nicht von Zimt stammt. Dies deutet auf mögliche Verfälschungen oder Kontaminationen hin.
Schlussfolgerungen:
Die Studie unterstreicht das Risiko von Produktverfälschungen auf dem EU-Zimtmarkt. Die gefundenen Abweichungen von den Vorschriften zeigen, dass sowohl wirtschaftliche Täuschung als auch potenzielle Gesundheitsrisiken bestehen. Die Ergebnisse legen nahe, dass die Überwachung und Kontrolle von Zimtprodukten intensiviert werden sollten, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und Verbraucher vor betrügerischen Praktiken zu schützen.
Veröffentlichung:
EU COM, 50 Seiten, 2025.
