News

News

News

Zurück zur Übersicht

26.02.2025 - Kosmetik

Talc vor möglichem EU-Verbot: Strengere Einstufung könnte Kosmetikbranche treffen

Talc vor möglichem EU-Verbot: Strengere Einstufung könnte Kosmetikbranche treffen

Talk ist ein natürlich vorkommendes Mineral auf Magnesiumsilikatbasis und wird weltweit in zahlreichen Industriezweigen eingesetzt – unter anderem in Kunststoffen, Papier, Keramik und besonders in der kosmetischen Industrie. In dekorativer Kosmetik, Gesichtspudern oder Körperpudern dient es als Füllstoff, Träger- und Mattierungsmittel.

Im Fokus der aktuellen Debatte stehen jedoch mögliche gesundheitliche Risiken bei inhalativer Exposition. Bestimmte Faserstrukturen können so beschaffen sein, dass sie tief in die Lunge eindringen (alveolengängige Fasern). Bei wiederholter Exposition kann dies zu schweren Lungenschädigungen führen.

Zusätzliche Brisanz erhält die Diskussion durch die geologische Nähe natürlicher Talkvorkommen zu Asbestlagerstätten. Bereits geringste Asbestmengen gelten als krebserregend. Zwar wird für kosmetische Zwecke asbestfaserfreier Talk eingesetzt, dennoch bleibt die potenzielle Faserwirkung Gegenstand wissenschaftlicher und regulatorischer Bewertungen.

 
Niederlande schlagen CMR-Einstufung vor
Die Niederlande haben auf Basis einer Studie zur beruflichen Expositionsbewertung vorgeschlagen, asbestfaserfreien Talk als:

Die Einstufung erfolgt im Rahmen der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures), die EU-weit die Gefahrenklassifizierung und Kennzeichnung chemischer Stoffe regelt.

 
RAC empfiehlt noch strengere Bewertung
Noch weiter geht die Empfehlung des Committee for Risk Assessment (RAC), einem wissenschaftlichen Ausschuss der European Chemicals Agency (ECHA).

Der Ausschuss spricht sich für eine Einstufung als Carcinogen Kategorie 1B aus. Diese Kategorie umfasst Stoffe, bei denen auf Grundlage von Tierstudien oder begrenzten Humandaten davon auszugehen ist, dass sie beim Menschen krebserzeugend wirken können.

Sollte diese Einstufung umgesetzt werden, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf kosmetische Anwendungen. In Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EU-Kosmetikverordnung) könnte eine solche Klassifizierung faktisch zu einem Verbot von Talk in kosmetischen Mitteln führen. Branchenkreise rechnen mit einer möglichen Umsetzung ab 2027.

 
Vereinigtes Königreich mit abweichender Position
Im Vereinigten Königreich wird die Einstufung als STOT RE1 (Lunge, inhalativ) grundsätzlich unterstützt. Die weitergehende Empfehlung zur Einstufung als Carcinogen Kategorie 1B wird jedoch nicht mitgetragen. Nach Auffassung der britischen Behörden reichen die vorliegenden Daten nicht aus, um eine krebserzeugende Wirkung eindeutig zu belegen.

Damit zeichnet sich eine mögliche regulatorische Divergenz zwischen EU und UK ab – mit entsprechenden Herausforderungen für international agierende Hersteller.

 
Folgen für die Kosmetikindustrie
Eine strengere Einstufung von Talk würde insbesondere Hersteller dekorativer Kosmetik und Puderprodukte betreffen. Mögliche Konsequenzen sind:

Ein EU-weites Verbot würde zahlreiche Produktkategorien betreffen und könnte die Nachfrage nach alternativen Füll- und Trägerstoffen deutlich steigern.

 
Handlungsbedarf für Unternehmen
Vor dem Hintergrund der laufenden Verfahren sollten Unternehmen:

Die endgültige Entscheidung zur Einstufung steht noch aus. Klar ist jedoch: Die Diskussion um Talk markiert einen möglichen Wendepunkt für die Verwendung des Minerals in kosmetischen Produkten – mit erheblichen Auswirkungen auf die gesamte Branche.
 
 Quellen: