Teewurst erfüllt Voraussetzungen für Einstufung in Kategorie 1.3

Teewurst erfüllt Voraussetzungen für Einstufung in Kategorie 1.3

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20.05.2026 - Lebensmittel

Teewurst erfüllt Voraussetzungen für Einstufung in Kategorie 1.3

Teewurst erfüllt Voraussetzungen für Einstufung in Kategorie 1.3

Der Lebensmittelverband Deutschland informiert über ein erfolgreich abgeschlossenes Beratungsverfahren des AFFL-Expertengremiums zur Einstufung von Teewurst in Kategorie 1.3 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005. Hintergrund sind neue Empfehlungen zur Prävention von Listeria monocytogenes in der Lebensmittelherstellung.

In umfangreichen Challenge-Tests aus den Jahren 2021 bis 2025 wurde untersucht, ob Teewurst unter definierten Herstellungs- und Lagerbedingungen das Wachstum von Listeria monocytogenes begünstigt. Das Expertengremium kam in seiner abschließenden Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass Teewurst nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik das Wachstum nicht begünstigt und somit die Voraussetzungen für eine Einordnung in Kategorie 1.3 erfüllt. 

 

Quellen: