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30.12.2025 - Kosmetik

Unterlagen für die Erstellung von Sicherheitsberichten – woran hakt es am meisten ?

Unterlagen für die Erstellung von Sicherheitsberichten – woran hakt es am meisten ?

Zur Erstellung eines Sicherheitsberichts gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden im Wesentlichen die folgenden Unterlagen gefordert:

Nur wenn Daten zu allen Punkten vollständig vorliegen kann ein Sicherheitsbericht erstellt werden. In der Praxis zeigt sich, dass es hierbei vor allem bei folgenden Punkten zu Verzögerungen kommen kann:

Wir informieren Sie im Rahmen der Erstellung eines Sicherheitsberichts schnellstmöglich, sollten Daten fehlen. So haben Sie die Möglichkeit diese nachzureichen bzw. durch analytische Messungen zu bestimmen.

Quelle:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R1223