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16.09.2025 - Kosmetik

Verbotener Duftstoff in mehreren Kosmetikprodukten - erneute Rückrufe im Safety Gate Portal
In der vergangenen Woche kam es erneut zu einer Vielzahl von Rückrufen von kosmetischen Mitteln, da der verbotene Duftstoff Butylphenyl Methylpropional (Lilial/BMHCA) nachgewiesen wurde.
Obwohl dieser Inhaltsstoff seit dem 1. März 2022 in kosmetischen Mitteln verboten ist, kommt es hier immer noch regelmäßig zu Befunden und daraus resultierenden Rückrufen.
Dies macht deutlich, dass eine kontinuierliche Prüfung und Aktualisierung der Rohstoffe in kosmetischen Produkten sowie der zugehörigen Sicherheitsberichte in kosmetischen Produkten erforderlich ist, um sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Dies gilt auch für Produkte, die sich möglicherweise bereits seit Jahren auf dem Markt befinden.
Über das Schnellwarnsystem Safety Gate der EU werden mögliche gesundheitsschädliche Kosmetika veröffentlicht, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen.
Im Safety Gate kann nach Art der Produkte, Datum der Publikation und der Art des Rückrufs (mikrobiologisch/chemisch) gefiltert werden.
Lassen Sie Ihre Produkte und Rohstoffe deshalb regelmäßig auf mikrobiologische und chemische Rückstände prüfen. Die Experten des BAV Instituts helfen Ihnen bei der Auswahl der Prüfparameter.
Quelle:
www.ec.europa.eu