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25.03.2026 - Lebensmittel

Vereinheitlichung der Allergenkontamination auf EU-Ebene

Vereinheitlichung der Allergenkontamination auf EU-Ebene

Die Europäische Kommission plant, die Kennzeichnung von Allergenkontaminationen zu harmonisieren. Während in Deutschland der Begriff „Spurenkennzeichnung“ verwendet wird, spricht man auf internationaler Ebene von „precautionary allergen labelling“ (PAL).

Die einheitlichen Regelungen sollen durch eine Durchführungsverordnung umgesetzt werden, die für das vierte Quartal 2027 vorgesehen ist. Diese Maßnahme ist eine Reaktion der EU-Kommission auf den Druck der Mitgliedstaaten: So hatten die Niederlande Anfang des Jahres zuletzt PAL-Richtlinien eingeführt.

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) erlaubt ausdrücklich die Erlassung einer solchen Durchführungsverordnung, bisher wurde diese Möglichkeit jedoch noch nicht genutzt. Ein entsprechender Entwurf wird voraussichtlich in naher Zukunft von der Kommission zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Vertreter der Lebensmittelindustrie, Verbraucherverbände und andere Interessensgruppen erhalten die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die endgültige Verordnung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucherschutz und praktischer Umsetzbarkeit bietet.

Unverändert bleibt jedoch, dass die Kennzeichnung unbeabsichtigter Allergeneinträge auf freiwilliger Basis passiert. Wer sich jedoch dazu entscheidet, diese Angaben zu machen, muss künftig die Vorgaben der Durchführungsverordnung einhalten.

Diese Harmonisierung markiert einen wichtigen Fortschritt in der EU-Lebensmittelkennzeichnungspolitik und schließt eine Lücke, die seit 2011 besteht.

 

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