Verkehrsfähigkeits- und Handelsprüfungen von Kosmetika

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04.06.2026 - Kosmetik

Verkehrsfähigkeits- und Handelsprüfungen von Kosmetika

Verkehrsfähigkeits- und Handelsprüfungen von Kosmetika

In der Regel fordern Handelshäuser und Einzelhändler für kosmetische Produkte von ihren Lohnherstellern sogenannte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (VFB). Diese Bescheinigungen werden meist vor dem erstmaligen Inverkehrbringen gefordert und sind unabdingbare Voraussetzung hierfür. Auch wird von Handelsseite in Routineprüfungen die Verkehrsfähigkeit der bereits im Markt befindlichen Ware erneut geprüft.

Die VFB überprüft die Verkehrsfähigkeit des betreffenden Produktes risikobasiert. Als Prüfparameter werden hierbei unter anderem durchgeführt:

Zu beachten ist hierbei, dass der jeweilige Prüfumfang in Absprache zwischen Lohnhersteller und Prüflabor nach Vorgaben des Handels erfolgt. Eine klare regulatorische Vorgabe betreffend des Prüfumfangs gibt es nicht. Diese Prüfung ergänzt vielmehr die geforderte Dokumentation und Prüfvorgaben gemäß VO (EG) Nr. 1223/2009. 

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