Verkehrsfähigkeits- und Handelsprüfungen von Kosmetika
04.06.2026 - Kosmetik
Verkehrsfähigkeits- und Handelsprüfungen von Kosmetika
In der Regel fordern Handelshäuser und Einzelhändler für kosmetische Produkte von ihren Lohnherstellern sogenannte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (VFB). Diese Bescheinigungen werden meist vor dem erstmaligen Inverkehrbringen gefordert und sind unabdingbare Voraussetzung hierfür. Auch wird von Handelsseite in Routineprüfungen die Verkehrsfähigkeit der bereits im Markt befindlichen Ware erneut geprüft.
Die VFB überprüft die Verkehrsfähigkeit des betreffenden Produktes risikobasiert. Als Prüfparameter werden hierbei unter anderem durchgeführt:
- mikrobiologische Unbedenklichkeit nach Vorgaben der ISO 17516
- mögliche Rückstände und Kontaminanten wie z.B. Schwermetalle und Weichmacher
- Prüfung der korrekten und vollständigen Kennzeichnung
- Dokumentenprüfung des Sicherheitsberichts gemäß VO (EG) Nr. 1223/2009, der durchgeführten Notifizierung sowie der Nachweis für Claims gemäß VO (EG) Nr. 665/2013 (z.B. Hautverträglichkeit)
Zu beachten ist hierbei, dass der jeweilige Prüfumfang in Absprache zwischen Lohnhersteller und Prüflabor nach Vorgaben des Handels erfolgt. Eine klare regulatorische Vorgabe betreffend des Prüfumfangs gibt es nicht. Diese Prüfung ergänzt vielmehr die geforderte Dokumentation und Prüfvorgaben gemäß VO (EG) Nr. 1223/2009.
Sie benötigen diese Bescheinigung für Ihre Produkte ? Kein Problem – sprechen Sie uns an. Wir besitzen hierzu jahrelange Expertise und helfen bei allen Fragen weiter. Auf Basis der Rezeptur und der zugehörigen Druckdaten erstellen wir Ihnen ein auf Ihr Produkt zugeschnittenes Angebot.
