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22.01.2026 - Kosmetik

Verkehrsfähigkeits- und Handelsprüfungen von Kosmetika gewinnen weiter an Bedeutung

Verkehrsfähigkeits- und Handelsprüfungen von Kosmetika gewinnen weiter an Bedeutung

Handelshäuser und Einzelhändler fordern für kosmetische Produkte in der Regel sogenannte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen von ihren Lohnherstellern. Diese werden meist vor dem erstmaligen Inverkehrbringen verlangt und gelten als unabdingbare Voraussetzung, um Produkte im Handel platzieren zu können.

Die Prüfung der Verkehrsfähigkeit erfolgt risikobasiert durch spezialisierte Prüflabore. Dabei wird beurteilt, ob ein kosmetisches Produkt sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den spezifischen Vorgaben des Handels entspricht. Zu den zentralen Prüfparametern zählt unter anderem die mikrobiologische Unbedenklichkeit, die nach den Vorgaben der ISO 17516 bewertet wird

Darüber hinaus werden kosmetische Produkte auf mögliche Rückstände und Kontaminanten untersucht, beispielsweise Schwermetalle oder Weichmacher. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der korrekten und vollständigen Kennzeichnung, um sicherzustellen, dass alle Pflichtangaben für Verbraucher transparent und rechtskonform dargestellt sind.

Ergänzend erfolgt eine umfassende Dokumentenprüfung. Diese umfasst insbesondere den Sicherheitsbericht gemäß der EU-Kosmetikverordnung VO (EG) Nr. 1223/2009, die ordnungsgemäße Notifizierung im CPNP sowie die Nachweise für ausgelobte Claims, etwa zur Hautverträglichkeit oder Wirksamkeit

Zu beachten ist, dass es keine einheitliche regulatorische Vorgabe für den konkreten Prüfumfang einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung gibt. Der Umfang wird individuell zwischen Lohnhersteller und Prüflabor abgestimmt und richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen Handelspartners. Die Verkehrsfähigkeitsprüfung ergänzt somit die gesetzlichen Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung, ersetzt diese jedoch nicht.

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