Bei der Verordnung (EU) Nr. 2023/2055 handelt es sich um eine Änderungsverordnung zum Anhang XVII der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe im Hinblick auf synthetische Polymermikropartikel (Mikroplastik).
In dieser Änderungsverordnung werden unter anderem neue Regulierungen zur Beschränkung des aktiven Einsatzes von Mikroplastik in kosmetischen Mitteln festgesetzt. Ziel der Verordnung ist die Eindämmung der Umweltbelastung durch Mikroplastikpartikel insbesondere bei Einsatz derselben in rinse-off Produkten (abzuspülende Kosmetik).
Für rinse-off Kosmetika, wie beispielsweise Peelingprodukte, die Mikroperlen (synthetische Polymermikropartikel zur Verwendung als Abrasivstoff) enthalten, gilt das Inverkehrbringungsverbot unmittelbar ohne Übergangsfrist, da die Industrie bereits bis 2020 auf freiwilliger Basis deren Verwendung eingestellt haben sollte. In den Folgejahren werden auch leave-on (auf der Haut verbleibende Produkte) Produkte von weiteren Restriktionen hinsichtlich des Einsatzes von Mikroplastik betroffen sein.
Quelle: www.eur-lex.europa.eu