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17.04.2025 - Kosmetik

Verordnung (EU) Nr. 2023/2055 über Mikroplastik
Mit der Verordnung (EU) 2023/2055 hat die Europäische Kommission eine wichtige Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschlossen. Ziel ist die wirksame Reduktion synthetischer Polymermikropartikel – besser bekannt als Mikroplastik – und deren Freisetzung in die Umwelt.
Besonders betroffen sind Kosmetikprodukte, in denen Mikroplastik gezielt als Inhaltsstoff eingesetzt wird. Für rinse-off Produkte, wie Peelings oder Duschgele mit Mikroperlen, gilt das Inverkehrbringungsverbot bereits seit Inkrafttreten der Verordnung – ohne Übergangsfrist. Begründet wird dies damit, dass die Branche bereits seit 2020 auf den freiwilligen Verzicht vorbereitet war.
In den kommenden Jahren folgen weitere Beschränkungen für leave-on Produkte (z. B. Cremes oder Make-up), bei denen der Übergang stufenweise geregelt ist. Hersteller sind nun gefordert, ihre Rezepturen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
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Quelle: www.eur-lex.europa.eu