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29.10.2025 - Kosmetik
Vorschlag für Beschränkung UV-Filter Octocrylen veröffentlicht
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Anhang VI, lfd. Nr. 10) darf Octocrylen (Octocrilene) aktuell als UV-Filter in Kosmetika mit einer maximalen Konzentration von 10% eingesetzt werden.
Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist davon auszugehen, daß Octocrylen sehr persistent und bioakkumulierbar ist. Zudem ist eine Schädigung von Wasserorganismen wahrscheinlich.
Aufgrund dessen hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Ende September eine öffentliche Konsultation eröffnet, die bis zum 24. März 2026 läuft. Vorgesehen ist ein Inverkehrbringungsverbot für Kosmetika, die Octocrylen in einer Konzentration von mehr als 0,001% enthalten.
Wir halten Sie Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. Den Text der Konsultation können Sie unten nachlesen.
Das BAV Institut prüft im UV-Filter-Spektrum Octocrylen und viele weitere Substanzen.
Quelle:
