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14.04.2026 - Kosmetik
Was ist bei der Erstellung von Sicherheitsberichten besonders zu beachten ?
Für die Erstellung eines Sicherheitsberichts für Kosmetika (englisch Cosmetic Product Safety Report, kurz: CPSR) gibt es einen klaren Anforderungskatalog. Dieser ist im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt.
In der Praxis zeigen sich vor allem die folgenden Punkte als wichtig:
- Eine vollständige quantitative Zusammensetzung des Produktes inklusive möglicher Angaben zu zusammengesetzten Rohstoffen und Vorkonservierungen
- Angaben zum eingesetzten Parfüm inklusive der Angabe deklarationspflichtiger Duftstoffe und IFRA-Zertifikat
- Ein Nachweis zur Eignung des verwendeten Packmittels
- Eine korrekte Kennzeichnung und ein ausreichender Nachweis bei werbenden Angaben
Zu beachten ist, dass der Sicherheitsbericht der wichtigste Bestandteil der Produktinformationsdatei (englisch: Product Information File, PIF) ist. Diese Datei muss von der verantwortlichen Person geführt und auch aktuell gehalten werden. Sie ist auf Verlangen den Behörden vorzuzeigen.
Wir unterstützen Sie in allen Belangen der Regulatory Compliance von Kosmetika. Von Sicherheitsbericht über PID bis hin zur Notifizierung und der Überprüfung der Kennzeichnung. Zudem halten wir Sie über alle rechtlichen Änderungen und Anpassungen auf dem Laufenden.
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