Schulungen

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Die Schulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Belehrung für alle Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, aber keine entsprechende Berufsausbildung haben, um sie vor Arbeitsantritt zu schulen. Daher richtet sie sich also insbesondere an Quereinsteiger (auch Saison- und Aushilfskräfte), die alle wichtigen Basisregeln im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln lernen müssen. Diese Schulung  vermittelt die Grundlagen der Lebensmittelhygiene, wie mikrobiologische Gefahren, Personal- und Betriebshygiene, Reinigung, Lagerung, Kennzeichnung und das HACCP-System, um die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten und eine Verunreinigung zu verhindern. 

Die BAV Akademie bietet diesen Kurs online an über das Internetportal: www.bav-onlineschulung.de

Personen, die in Küchen von Gaststätten und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sind und Mitarbeiter aus Lebensmittelbetrieben, die mit folgenden Lebensmitteln in Berührung kommen: Fleisch, Milch, Fisch, Feinkost, Salate, Eiprodukte, Speiseeis, Backwaren mit nicht durcherhitzten Anteilen, Sprossen und Keimlinge, müssen, noch bevor sie ihre Arbeit aufnehmen, eine Erstbelehrung nach §43 Abs. 1  beim Gesundheitsamt oder bei einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt nachweisen. Dies gilt auch für Auszubildende, (Saison)Aushilfen, Praktikanten etc.

Die Folgebelehrungen nach § 43 Abs. 4 IfSG können im Betrieb durchgeführt werden (Inhalte z.B. in DIN 10514). Hygieneschulungen inkl. Folgebelehrung nach IfSG können auch von Mitarbeitern des BAV Instituts in Ihrem Betrieb durchgeführt werden. Des Weiteren bietet das BAV Institut auch entsprechende Schulungen (KEINE Erstbelehrung!) über ein Internetportal an: www.bav-onlineschulung.de

Eine HACCP-Basisschulung vermittelt die gesetzlich vorgeschriebenen Grundlagen des HACCP-Konzepts (Hazard Analysis and Critical Control Points), um Lebensmittel sicherer zu machen, indem potenzielle Gefahren (chemisch, physikalisch, mikrobiologisch) systematisch analysiert und kontrolliert werden, und schult Mitarbeiter darin, ein betriebliches Eigenkontrollsystem aufzubauen und anzuwenden, inklusive Gefahrenanalyse, Festlegung kritischer Kontrollpunkte (CCP) und Dokumentation.

Jeder Lebensmittelbetrieb sowie Küchen sind gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene gesetzlich verpflichtet ein HACCP-Konzept bzw. nach HACCP-Grundsätzen gestützte Verfahren einzuführen. 

Die BAV Akademie bietet diesen Kurs online an über das Internetportal: www.bav-onlineschulung.de