12.05.2022 - Kosmetik

Analytik Duftstoffe in Kosmetika innerhalb der Tentamus-Gruppe

 

Im Anhang 3 der VO (EG) 1223/2009 sind diejenigen Duftstoffe für Kosmetika reguliert, die ab einer Menge von 10 ppm (leave-on-Produkte) bzw. 100 ppm (rinse-off) im Produkt in der Ingredients-Liste zu deklarieren sind. 

Weiterhin sind einzelne Stoffe wie z.B. das Lyral und das Lilial als Duftstoffe für Kosmetika verboten (Anhang 2). Aufgrund natürlicher Schwankungen können Gehalte an einzelnen Duftstoffen variieren.

Mit modernster Technik sowie schnell und zuverlässig analysiert das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe alle deklarationspflichtigen bzw. verbotenen Duftstoffe für Sie. Dies gilt sowohl für kosmetische Endprodukte als auch für eingesetzte Rohstoffe.

Im Rahmen von Handelsprüfungen und Verkehrsfähigkeitsprüfungen sind übrigens Ergebnisse von Duftstoffen immer ein Muss.

Sie haben Fragen, auch zur rechtlichen Regelung von Duftstoffen ? Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht