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23.04.2024 - Kosmetik

Anforderung an gesundheitliche Unbedenklichkeit von Kosmetika - BVL

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin (BVL) informiert auf seiner Website über grundlegende Anforderungen betreffend das Inverkehrbringen von Kosmetika gemäß VO (EG) 1223/2009.

Auf der Website werden die häufigsten Fragen beantwortet zu:

Sie haben Fragen zur Regulatorik von Kosmetika ? Das Experten-Team des BAV Instituts berät Sie umfassend, notifiziert und bewertet Ihr Produkte und führt analytische Prüfungen durch.

Quelle:

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/03_Verbraucherprodukte/02_Verbraucher/03_Kosmetik/bgs_Kosmetik_node.html