04.07.2023 - Kosmetik

Butylhydroxytoluol (BHT) – Verbot gemäß Verordnung (EU) Nr. 2022/2195

Butylhydroxytoluol (BHT) – Verbot gemäß Verordnung (EU) Nr. 2022/2195

BHT wird aktuell als Antioxidationsmittel in Kosmetika eingesetzt und wird mit VO (EU) Nr. 2022/2195 ab dem 1. Juli 2023 bzw. 1. Januar 2024 neu reguliert. 

Es gelten dann neue Höchstmengen (bis dato ohne Beschränkungen einsetzbar):

-       Mundspülungen: max. 0,001%

-       Zahnpasten: max. 0,1%

-       Andere leave-on- oder rinse-off-Produkte: max. 0,8%

Ab dem 1. Juli diesen Jahres dürfen Produkte, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dem 1. Januar 2024 gilt ein Verkaufsverbot, wenn oben genannte Grenzwerte nicht eingehalten sind.

Außerdem werden über die genannte VO auch die Stoffe Homosalat und Acid Yellow 3 neu reguliert. 

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Analytik der genannten Stoffe schnell und zuverlässig für Sie durch.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2195