09.08.2023 - Kosmetik

CMR-Omnibus Regulierung Kosmetik – Verbot von Benzophenon & Cumol

Mit der Änderungsverordnung VO (EU) 2023/1490 werden bestimmte CRM-Stoffe in Kosmetika verboten ((Anhang II der VO (EG) 1223/2009)). Dieses Verbot gilt unmittelbar ab dem 1. Dezember 2023. 

Kosmetische Produkte, die Stoffe aus dieser Verordnung enthalten, sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verkehrsfähig. Es gelten keine Übergangsfristen.

Neben vielen anderen Stoffen sind vor allem die Verbindungen Benzophenon und Cumol interessant. 

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Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1490