07.08.2023 - Kosmetik

Erweiterte Deklaration Duftstoffe Kosmetik – neue VO (EU) 2023/1545

Mit VO (EU) 2023/1545 vom 26. Juli 2023 werden die deklarationspflichtigen Duftstoffe für Kosmetika gemäß der VO (EG)1223/2009 deutlich erweitert.

Zu den bisherigen 24 deklarationspflichtigen Duftstoffen kommen 56 weitere Substanzen dazu. Eine Deklarationspflicht besteht wie bisher ab einer Menge von 10ppm (leave-on) bzw. 100ppm (rinse-off).  Es sind Übergangsfristen für diese neue Regelung von 3 Jahren (erstmaliges Inverkehrbringen) bzw. 5 Jahren (Abverkauf) vorgesehen.

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Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R1545