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24.04.2026 - Lebensmittel
Cereulid in Säuglingsnahrung: BfR gibt vorläufige Einschätzung nach Rückrufen
Seit Dezember 2025 haben mehrere Hersteller weltweit Chargen von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung zurückgerufen. Grund ist eine mögliche Verunreinigung mit dem bakteriellen Gift Cereulid. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat nun eine aktuelle Einordnung veröffentlicht – betont jedoch, dass es sich um einen vorläufigen Stand der Bewertung handelt.
Cereulid wird von bestimmten Stämmen des Bakteriums Bacillus cereus gebildet. Nach Aufnahme kann es innerhalb von 30 Minuten bis sechs Stunden zu Übelkeit und Erbrechen kommen. Die Beschwerden klingen meist innerhalb von 24 Stunden ab. In seltenen Fällen können bei hohen Konzentrationen jedoch schwere Vergiftungen auftreten, die auch Organschäden verursachen.
Ein besonderes Risiko: Das Toxin ist hitzestabil und wird durch Kochen oder Abkochen nicht zerstört.
Kontamination über Zusatzstoff aus China
Nach bisherigen Erkenntnissen gelangte das Toxin über Arachidonsäure-Öl (ARA-Öl) in die betroffenen Produkte. Diese Omega-6-Fettsäure wird Säuglingsnahrung zugesetzt und häufig aus dem Pilz Mortierella alpina gewonnen. Das verunreinigte Öl wurde in einem chinesischen Betrieb hergestellt.
Als Reaktion darauf hat die Europäische Kommission strengere Importkontrollen für ARA-Öl aus China eingeführt. Gleichzeitig wurden in Deutschland zusätzliche Proben genommen und Labormethoden verbessert, um auch geringste Mengen des Toxins nachweisen zu können.
Bewertung: Geringes Risiko – aber offene Fragen
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat für Säuglinge eine sogenannte akute Referenzdosis festgelegt. Diese beschreibt die Menge eines Stoffes, die kurzfristig ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann. Grundlage ist vor allem das Symptom Erbrechen als akute Wirkung.
Nach Einschätzung von EFSA und dem Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten ist das Risiko für Verbraucher aktuell gering, insbesondere aufgrund der umfangreichen Rückrufmaßnahmen. Gleichzeitig weisen die Behörden darauf hin, dass die Datenlage begrenzt ist: Erkrankungsfälle sind schwer zu erfassen, da Symptome unspezifisch sind und eine Routinediagnostik fehlt.
Unklar bleibt zudem, ob eine langfristige Aufnahme kleiner Mengen unterhalb der festgelegten Grenzwerte gesundheitliche Auswirkungen haben könnte.
Spezialisierte Analytik gewinnt an Bedeutung
Parallel zu den behördlichen Maßnahmen rückt auch die Analytik stärker in den Fokus der Lebensmittelbranche. BAV Institut bietet spezielle Untersuchungen zum Nachweis von Cereulid und Bacillus cereus an.
Zum Einsatz kommen dabei unter anderem Schnellmethoden zum Erregernachweis, molekularbiologische Verfahren zur Bestimmung des Toxinbildungsvermögens sowie der direkte Nachweis von Cereulid mittels moderner LC-MS/MS-Analytik. Solche kombinierten Verfahren gelten als besonders wichtig, da das hitzestabile Toxin auch dann im Lebensmittel vorhanden sein kann, wenn keine erhöhten Keimzahlen mehr nachweisbar sind.
Behörden beobachten Lage weiter
Das BfR betont, dass die aktuelle Einschätzung keinen abschließenden Charakter hat. Die Situation werde weiterhin eng überwacht, auch im Austausch mit nationalen und internationalen Behörden sowie Giftinformationszentren.
Quellen:
