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01.10.2019 - Lebensmittel

Anforderungen der Zoonose-Verordnung an Lebensmittelunternehmer

Anforderungen der Zoonose-Verordnung an Lebensmittelunternehmer

In Nordrhein-Westfalen informierte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Ende August die zuständigen Behörden über einen Erlass bzw. Weisung mit sofortiger Wirkung zum Vollzug des § 3 Zoonose-Verordnung und die Umsetzung des Salmonellen-Monitorings.

Betroffen von diesem Erlass sind Unternehmen, die in Nordrhein-Westfalen (NRW) ansässig sind und ihre Prüflaboratorien (auch außerhalb NRW). Allerdings ist zu beachten, dass diese Gesetzesregelungen bereits seit einigen Jahren auch bundesweit gelten.

Die wichtigsten Anforderungen an Lebensmittelunternehmen aus der Zoonose-Verordnung sind in § 3 enthalten:

Die Zoonose-Verordnung ist bereits 2007 in Kraft getreten, jedoch sind die Inhalte immer noch bei vielen Lebensmittelunternehmen nicht bekannt. Entsprechend läuft die Umsetzung der Verordnung nur schleppend.

Zoonosen sind übertragbare Infektionskrankheiten, die von Bakterien, Parasiten, Pilzen, Prionen oder Viren verursacht und wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können (siehe auch /www.bfr.bund.de).

Zu den wichtigsten bakteriellen Zoonoseerregern in Lebensmitteln zählen

Die Lebensmittelüberwachung veröffentlicht jährlich einen Bericht zum Zoonose-Monitoring.

Zur Erfüllung der Anforderungen der Zoonose-Verordnung bietet BAV automatisch allen Kunden kostenfrei folgende Leistungen:

Für Fragen rund um die Zoonose-Verordnung stehen Ihnen unsere Kundenberater zur Verfügung.