14.06.2017 - Hygiene

Aktuelle Urteile zu Hygieneanforderungen - In BAV Newsletter 04/2011

Mit zwei aktuellen Urteilen zu Hygieneanforderungen an SB-Backshops und Gastronomiebetriebe hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 weiter konkretisiert.

Bei der Entscheidung zu den SB-Backshops ging es um den möglicherweise ungenügenden Schutz der Produkte im Selbstbedienungsbereich der Shops. Der EuGH stellte heraus, dass es für einen Hygieneverstoß einer konkreten Kontamination bedarf, theoretische Überlegungen reichten dafür nicht aus. Diese Entscheidung kann weitreichende Bedeutung für die Auslegung der sogenannten „nachteiligen Beeinflussung“ durch die Behörden erlangen.

Bei der zweiten Entscheidung ging es um Handwaschbecken in Gastronomiebetrieben. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 schreibe nicht zwingend vor, dass Handwaschbecken ausschließlich zum Händewaschen bestimmt sein müssen. Auch diese Entscheidung kann für Kleinbetriebe und Verkaufsstellen Auswirkungen in der Praxis haben.