16.06.2017 - Qualitätskontrollen

Gebühren bei der Lebensmittelüberwachung in NRW - In BAV Newsletter 03/2016

Als zweites Bundesland neben Niedersachsen hat jetzt auch Nordrhein-Westphalen eine Verordnung zur Gebührenerhebung eingeführt. Seit Mitte Mai müssen die Überwachungsbehörden jetzt auch für die risikoorientierten Plankontrollen zur Überprüfung der Einhaltung lebensmittel- und futterrechtlicher Anforderungen Gebühren erheben. (Quelle: www.nrw.de)