13.06.2017 - Hygiene

Internetveröffentlichung von Hygienemängeln - In BAV Newsletter 01/2011

In der aktuellen Diskussion wird derzeit viel über die Einführung einer sogenannten „Smiley“-Kennzeichnung zur Information der Verbraucher zum Hygienezustand von Betrieben gesprochen. Der Berliner Bezirk Pankow hat bereits damit begonnen die Hygienesituation der kontrollierten Betriebe zu veröffentlichen.

Grundlage bildet das Verbraucherinformationsgesetz. Danach können lebensmittelrechtliche Verstöße wie z.B. festgestellte Hygienemängel unabhängig vom Schweregrad im Internet veröffentlicht werden. Dies kann auch ohne eine Verbraucheranfrage durch die Behörde direkt erfolgen. Wie das Verwaltungsgericht Saarland nun entschied, überwiege in diesem Fall das Interesse der Verbraucher gegenüber dem Geheimhaltungswunsch des betroffenen Unternehmers.

Fazit: Auch ohne eine geltende „Smiley“-Regelung können bereits jetzt Informationen über bedenkliche Hygienezustände an die Öffentlichkeit gegeben werden!


Dr. Christian Kaiser
BAV Institut


Dipl. LM-Ingenieur Kundenbetreuung, Leitung Außendienst, Beurteilung und Freigabe von Ergebnissen
christian.kaiser@bav-institut.de