14.06.2017 - Qualitätskontrollen

Kriterien für ein bundesweites Regionalsiegel - In BAV Newsletter 03/2012

Das Bundesverbraucherministerium hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um mögliche Kriterien für eine Regionalkennzeichnung zu entwickeln. Das in dem Gutachten vorgeschlagene Konzept des „Regionalfensters“ schlägt ein Informationsfeld für die Kennzeichnung vor, in dem die regionale Herkunft der Zutaten deklariert werden kann.

Eine Erprobung und Einführung dieses Konzepts durch einen noch zu gründenden Verein soll bis Ende 2012 erfolgen.

Die Anwendung des Regionalfensters erfolgt auf freiwilliger Basis. Bei der Verwendung muss die Region, aus der das Produkt und seine primäre Zutat (Hauptzutat) stammen, klar definiert sein.

Die Herkunft der Zutaten ist dabei entscheidend, nicht das Absatzgebiet. Vorrangig soll den Verbrauchern Klarheit über die regionale Herkunft der Produkte vermittelt werden. Bei verarbeiteten Produkten muss die primäre Zutat (Hauptzutat) zu 100 Prozent aus dieser Region stammen. Insgesamt müssen mindestens 50 Prozent des Gesamtgewichts des Produkts aus der Region stammen. Für die Regionalkennzeichnung ist ein risikoanalysebasiertes mehrstufiges Zertifizierungs- und Kontrollsystem vorgesehen. Die Einzelheiten werden im weiteren Verfahren bis Ende 2012 festgelegt. Die Anwendung des „Regionalfensters“ wird freiwillig sein. Eine gesetzliche Regelung ist nicht vorgesehen. Wer das Regionalfenster anwendet, muss sich an die in einer noch zu vereinbarenden Satzung zugrunde gelegten Anforderungen halten.
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