18.07.2019 - Lebensmittel

Neuer Gesetzentwurf über die Offenlegung transparenter Kontrollergebnisse (POTKG) / „Pootkieker“

Neuer Gesetzentwurf über die Offenlegung transparenter Kontrollergebnisse (POTKG) / „Pootkieker“

Am 18.06.19 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein dem Landtag über den Gesetzentwurf zum Gesetz über die Pflicht zur Offenlegung transparenter Kontrollergebnisse (POTKG) vorgelegt.

Zur Notwendigkeit der Schaffung des sog. „Pottkieker“-Gesetzes wird auf das gewachsene Bedürfnis an einem transparenten Umgang mit den Ergebnissen der lebensmittelrechtlichen Kontrollen (Stichwort Topf Secret) und die vergeblichen Aufforderungen seitens der Verbraucherschutzministerkonferenz seit 2011, ein bundeseinheitliches System zu etablieren, verwiesen.

Ziel des Gesetztes ist die Schaffung von mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang mit amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen durch die Verpflichtung zur Offenlegung entsprechender Kontrollergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Rundschreiben BLL -366-2019, www.bll.de