13.05.2022 - Lebensmittel

Quartäre Ammoniumverbindungen – giftige Biozide in Speiseeis und Sahne

Quartäre Ammoniumverbindungen – giftige Biozide in Speiseeis und Sahne

 

Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) sind Chemikalien, die zwei Hauptanwendungen haben:

1.       Anwendung als Pestizide in Pflanzenschutzmitteln

2.       Anwendung als Biozide in Desinfektionsmitteln

Die Hauptvertreter der QAV sind Benzalkoniumchlorid (BAC) und Dialkyldimethylammoniumchlorid (DDAC). Die Anwendung als Pestizid ist in der EU verboten.

 

Das CVUA Freiburg untersucht seit 2013 routinemäßig Lebensmittel auf Rückstände von BAC und DDAC und konnte diese QAV seitdem in ca. 7 % der Proben nachweisen. Am häufigsten wurden die QAV in hellen Speiseeissorten und Sahne aus Automaten nachgewiesen. In diese Lebensmittel gelangen die QAV vermutlich über Desinfektionsmittel, die nicht ausreichend ausgewaschen werden.

Für BAC und DDAC gilt ein vorläufiger Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg/kg. Das LGL Bayern beanstandet Speiseeis ab diesem Rückstandshöchstgehalt.

 

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf QAV-Rückstände regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Weiterführende Informationen:

Artikel des CVUA Freiburg

Artikel des LGL Bayern

Verordnung (EG) Nr. 396/2005