15.02.2024 - Kosmetik

REACH (EC) 1907/2006 und Regulierungen für Kosmetik

 

Neue stoffliche Regulierungen für Inhaltsstoffe kosmetischer Produkte werden in der Regel über Änderungsverordnungen der EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009 verabschiedet.

Daneben gibt es die Möglichkeit, dass bestimmte Substanzen und Substanzklassen über das Chemikalienrecht neu reguliert bzw. verboten werden. Dieses Verbot greift dann unmittelbar (ohne Übergangsfristen) für alle Kosmetika, aber auch die Verwendung in weiteren Verbraucherprodukten wird verboten.

Für diese Regulierung über das Chemikalienrecht nach REACH ist die ECHA (European Chemicals Agency) zuständig. So kann jedes EU-Land oder auch die europäische Kommission eine Restriktion anstreben (z.B. Octocrylene seitens Frankreich).

Außerdem werden sog. CRM-Stoffe (cancerogen, redproduktionstoxisch, mutagen) durch die sog. Omnibus-Verordnungen eingeschränkt bzw. verboten. 

Sie haben Fragen zur Einstufung und Verwendung bestimmter Substanzen für Kosmetika ? Melden Sie sich bei Ihrem BAV-Kundenberater, er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Quelle: 

European Chemicals Agency: www.echa.europa.eu/

www.eur-lex.europa.eu/