14.06.2017 - Qualitätskontrollen

Verordnung zu Mitteilungspflichten veröffentlicht - In BAV Newsletter 01/2012

Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Die Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (MitÜbermitV) wurde am 10. Januar 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Mitteilungspflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer gelten vorerst für Dioxine und dioxinähnliche Stoffe. Binnen 14 Tagen, nachdem das Ergebnis feststeht, hat die Mitteilung zu erfolgen. Die Verordnung tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.