14.06.2017 - Beratung

Verschärfung des Verbraucherinformationsgesetzes - In BAV Newsletter 02/2012

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten. Damals wurde vorgesehen, eine Überprüfung innerhalb von zwei Jahren durchzuführen. Insbesondere auch aufgrund des Dioxingeschehens Anfang 2011 wurden im novellierten VIG einige weitreichende Änderungen gegenüber dem aktuellen VIG festgelegt. Insgesamt wurden die Verbraucherrechte erheblich gestärkt und die Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden deutlich erleichtert. Das Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation ist am 21. März 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt somit am 1. September 2012 in Kraft.