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Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten im BAV Institut
Wir sind Ihr Partner für alle Fragen rund um das Thema Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten
Sicherheitsberichte, CPNP- -Notifizierungen, Verantwortliche Person und vieles mehr. Weitere umfassende Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.
Gemeinsam für sichere Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelprodukte!
Wir stellen ein
- Mitarbeiter im Labor (m/w/d)
- Lebensmittelchemiker (m/w/d)
- Reinigungskraft (m/w/d)
- Full-Stack-Developer mit Schwerpunkt C# / .NET (m/w/d)
Bewirb Dich jetzt auf unsere offene Stellen!
BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle
Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und
Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe
Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.
Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies
erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als
Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von
mikrobiologischen
und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.
BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner
ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von
der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen
anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!
News
aktualisiert am 24.11.2023
Auffällige Untersuchungsergebnisse: Risiken von Histaminbildung in Thunfisch für die Gastronomie
Thunfisch aus der Dose ist ein beliebtes Lebensmittel in der Gastronomie, aber nach dem Öffnen birgt er das Risiko der Bildung von gesundheitsschädlichem Histamin.
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aktualisiert am 23.11.2023
Regulatorische Vorgaben Kosmetik Schweiz VKos - Unterschiede zur VO (EG) 1223/2009
Die Vorgaben der Schweizer Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos) sind in weiten Teilen deckungsgleich mit denen der europäischen Kosmetikverordnung.
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aktualisiert am 22.11.2023
Cosmetics Europe Guidelines zur Kennzeichnung Duftstoffe veröffentlicht
Der Verband Cosmetics Europe hat basierend auf VO (EU) 2023/1545 zur erweiterten Duftstoffkennzeichnung von Kosmetika ein Guideline-Dokument veröffentlicht.
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aktualisiert am 21.11.2023
Schwermetalle in Lebensmitteln
Insbesondere Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Arsen und Quecksilber können gesundheitsschädlich sein. Sie kommen in tierischen und pflanzlichen Produkten vor, da der Mensch sie in die Umwelt einbringt.
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aktualisiert am 20.11.2023
Lebensmittelbetrügern auf der Spur
Die Brisanz des Themas Lebensmittelbetrug wird durch die Globalisierung und Fragmentierung der Warenströme und Verarbeitungsstufen auf der einen Seite und die Forderung der Verbraucher und ihrer Vertreter nach vollständiger Transparenz auf der anderen Seite verstärkt.
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aktualisiert am 16.11.2023
Sonnenblumenöl selten verfälscht
BVL veröffentlicht Ergebnisse der Operation OPSON XII zum Lebensmittelbetrug.
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aktualisiert am 15.11.2023
PID, Sicherheitsbericht und Notifizierung für Kosmetika – Leistungen BAV Institut
Die Sicherheitsbewertung und der dazugehörige Sicherheitsbericht sind unerlässlich für jedes kosmetische Produkt gemäß der EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009.
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aktualisiert am 14.11.2023
Hexyl Salicylate - Wissenschaftliche Bewertung für den sicheren Einsatz in Kosmetik
Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) hat eine wissenschaftliche Stellungnahme zu Hexyl Salicylate abgegeben (SCCS/1658/23).
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aktualisiert am 13.11.2023
Beurteilung von Untersuchungen auf gesundheitsschädliche STEC in Mehl – Beschluss des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALTS)
Der ALTS hat einen neuen Beschluss zum Umgang mit Befunden von Shigatoxin-produzierenden E. coli (STEC) veröffentlicht.
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aktualisiert am 09.11.2023
Erweiterte Deklaration von Duftstoffen für Kosmetika – VO (EU) 2023/1545
Mit Inkrafttreten der VO (EU) 2023/1545 wurde die Deklaration von Duftstoffen in Kosmetika deutlich erweitert. Die Verordnung ist ab August dieses Jahres gültig und wird mit Übergangsfristen von 3 bzw. 5 Jahren für alle Kosmetika bis spätestens 2028 rechtsverbindlich.
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