12.01.2024 - Kosmetik

Neue SCCS Opinion zu Aluminium in Kosmetik – SCCS/1662/23

Am 14. Dezember 2023 wurde eine neue (vorläufige) Opinion des SCCS zum Thema Verwendung von Aluminium in Kosmetika publiziert. Dies ist bereits die vierte Opinion zum Thema Aluminium (Submission IV). Wie auch in den Opinions zuvor wird die Frage der Sicherheit von Kosmetika erläutert, die Aluminiumverbindungen enthalten.

Der SCCS kommt zum Schluss, dass Kosmetika mit Aluminium sicher sind, wenn unter anderem folgende Höchstwerte an Aluminium eingehalten werden (weitere sind in Tabelle 1 der Opinion aufgeführt):

  • AfterShave: 2,15%
  • DeoRollOn – Gel: 6,18%
  • DeoSpray – Anti-Perspirant: 3,24%
  • EaudeParfum, EaudeToilette: 0,05%
  • Shampoo: 7,14%
  • Zahnpasta: 3,18%

Zusätzlich zu oben genannten Grenzen gilt für sprühbare Produkte, dass der Anteil an Partikeln mit einem Durchmesser kleiner 10µm maximal 20% aller Partikel betragen darf.

Aluminium wird nicht als CRM-Stoff Kategorie 1A oder 1B betrachtet.

Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe analysiert für Sie schnell und zuverlässig Aluminium und viele weitere Metalle in Kosmetika.

Quelle:

https://health.ec.europa.eu/publications/safety-aluminium-cosmetic-products-submission-iv_en