15.11.2023 - Kosmetik

PID, Sicherheitsbericht und Notifizierung für Kosmetika – Leistungen BAV Institut

Die Sicherheitsbewertung und der dazugehörige Sicherheitsbericht sind unerlässlich für jedes kosmetische Produkt gemäß der EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009. Mögliche potenzielle Kontaminanten wie Schwermetalle, PAKs, Phthalate und mikrobiologische Verunreinigungen werden bei der Erstellung berücksichtigt.

Die "Notes of guidance" des SCCS bieten wertvolle Unterstützung bei der Erstellung dieses Berichts. Das Handbuch "Produktinformationsdatei (PID) und Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel" vom Behr's Verlag liefert alle erforderlichen Informationen und praktische Tipps zur erfolgreichen Umsetzung der Anforderungen gemäß der Verordnung.

Seit Oktober erhalten Sie neben unseren analytischen Prüfleistungen auch die gesamte regulatorische Compliance von BAV. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Quellen: